§ 1
Der Verein wir.einander e.v. mit Sitz in Dormagen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereines ist
1. Hilfsbedürftigen Kindern, Jugendlichen und Alten die Teilnahme am kulturellen Leben der Gesellschaft (Konzert-, Theater-, Museumsbesuche, Bildungsveranstaltungen innner- und außerhalb Dormagens) von dem sie sonst aus finanziellen Gründen ausgeschlossen wären, zu ermöglichen.
2. Die Förderung von Kunst und Kultur durch die Veranstaltung von eigenen Lesungen, Bildungsveranstaltungen innner- und außerhalb Dormagens, Konzerten, Aufführungen und Ausstellungen.
3. Die Förderung unseres kulturhistorischen Erbes durch die Bereitstellung von Geldern für Renovierungen, Restaurierungen und erhaltende Maßnahmen.
§ 2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Organe des Vereines üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
§ 3
Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
Mitglieder des Vereines können natürliche und juristische Personen werden. Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Über die Aufnahme von Mitgliedern beschließt der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitgliedes, bzw. der Löschung des Vereines. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Über den Ausschluss eines Mitgliedes bei vereinsschädlichem Verhalten beschließt der Vorstand.
§ 6
Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im Voraus einmal im Jahr zu einer Mitgliederversammlung ein. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig und beschließt mit einfacher Mehrheit der Stimmen.
§ 7
Der Vorstand besteht aus 4 Personen: Dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und einem Beisitzenden. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse (Beschlussfähigkeit ist bei drei anwesenden Vorstandsmitgliedern gegeben) mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Vorstandsmitglieder, davon mindestens einem der Vorsitzenden, vertreten.
§ 8
Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungen entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.
§ 9
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereines zu gleichen Teilen an
a) die Jugend- & Hilfsarbeit des koptischen Klosters Brenkhausen an der Weser vertreten durch Generalbischof Anba Damian
und den
b) Seniorentreff „Alte Schule“ e.V., 41540 Dormagen-Hackenbroich,
die es beide unmittelbar und ausschließlich für pädagogische, gemeinnützige, mildtätige oder soziale Zwecke zu verwenden haben.
Dormagen, 31.10.2008
ergänzt und geändert gemäß Mitgliederversammlung vom 14.04.2017